Überall in Europa stehen die Gesetzgeber vor dem Problem, übermäßiger Konzentration im privaten Rundfunk durch gesetzliche Beschränkungen entgegenzuwirken. Das Ergebnis sind komplizierte Regelungen mit zweifelhaftem Erfolg. Mit dem Zuschauermarktanteilsmodell hat der deutsche Gesetzgeber ein in der [...]
mehrNach über einem Jahrzehnt relativer Ruhe sind die medienpolitischen und -rechtlichen Diskussionen um das Kabelfernsehen wieder aufgeflammt. Kabelkanäle sind knapp geworden, was zu Kontroversen und zur Forderungen nach einer Intervention des Gesetzgebers geführt hat. Dabei wird das Monopol der [...]
mehrDas Medienrecht befindet sich in derart lebhafter Bewegung, daß jede dogmatische Gesamtdarstellung Gefahr läuft, schon wenige Monate nach Erscheinen Rechtsgeschichte zu sein. Punktuelle Einzeluntersuchungen zu tagesaktuellen Streitfragen andererseits werden den Bedürfnissen von Wissenschaft und [...]
mehrDie Telekommunikation bietet derzeit einige der entwicklungsfähigsten und damit zukunftsträchtigsten Märkte. Auch wenn die Auflösung der letzten noch verbliebenen Monopole (Netzmonopol und Sprachtelefondienstmonopol) inzwischen beschlossen ist, werden die Netzbetreiber auch weiterhin über eine [...]
mehrAls erster europäischer Staat gab das Vereinigte Königreich 1991 die Erbringung von Telekommunikationsdiensten weitgehend frei. So bietet sich der dort seither geschaffene rechtliche Rahmen im Hinblick auf entsprechende Vorhaben in anderen europäischen Staaten als Untersuchungsgegenstand an.
Während [...]
Für und Wider einer Deregulierung wettbewerblicher Ausnahmebereiche in der Bundesrepublik Deutschland werden seit langem diskutiert. Mittlerweile steht die schrittweise Deregulierung der Telekommunikationsmärkte außer Frage. Nicht gelöst sind die kartellrechtlichen Probleme, die sich beim [...]
mehrDie liberal verstandene Rundfunkveranstalterfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention bietet die Folie, auf der das etatistische Konzept des Bundesverfassungsgerichts kritisiert werden kann. Es zeigt sich, daß die Rundfunkfreiheit sehr wohl als liberales Abwehrrecht gedeutet werden kann, [...]
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